Deutsche Datenschutzhilfe e.V.

überregional ohne ein Netz von Ortsgruppen tätig aus Baden-Württemberg

Das Anliegen der Deutschen Datenschutzhilfe e.V. ist eine datenschutzkonforme Videoüberwachung in allen öffentlich zugänglichen Räumen

Der Verein Deutsche Datenschutzhilfe e. V. hat sich zur Aufgabe gemacht, besonders die Interessen der Verbraucher zu wecken und deren Aufmerksamkeit zu fördern, indem er unter besonderer Berücksichtigung des deutschen Datenschutzgesetzes, BDSG und der DSGVO auf möglichst datenschutzkonforme Videoüberwachungen in öffentlich zugänglichen Räumen hinwirkt.

Das große Ziel des Vereins ist die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz und der Schutz des betroffenen Kunden hinsichtlich allgemeines Persönlichkeitsrecht, informationelle Selbstbestimmung.Siehe auch Urteil des OLG-Stuttgart zur Videoüberwachung im Supermarkt.

Ein weiteres Ziel der Deutschen Datenschutzhilfe ist es, die Verantwortlichen der Videoüberwachungsanlagen (Einzelhändler, Gastronomen, Supermärkte, Möbelhäuser, Autohäuser und sonstige Firmen.) auf den Datenschutz (DSGVO) hinzuweisen und ihnen Hilfestellung bei der Bewältigung des Datenschutzes für Videoüberwachungsanlagen anzubieten:

1. Das DSGVO-Video Tool für Videoüberwachungsanlagen im Einzelhandel

2. DSGVO-Video-Tool für Errichter

3. Fördermitgliedschaft für Privatpersonen 20€/Jahr

4. Fördermitgliedschaft für Gewerbetreibenden 240€/Jahr mit Unterstützung beim Datenschutz

Wir können einem Gewerbetreibenden nach einer Datenschutz-Analyse seiner Videoüberwachungsanlage schnell sagen, was er tun muss, damit seine Videoüberwachung datenschutzkonform wird und er nicht Millionen von Bußgeld bezahlen muss, weil er seine Mitarbeiter mit Kameras erfasst.

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